Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 19.07.2021

In der Sitzung vom 14.10.2019 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die  Bebauungsplanänderung des Baugebietes  Neufeld vorzubereiten und am 20.07.2020  die öfentliche Auslegung beschlossen.  Der ursprüngliche Bebauungsplan für  das „Gewerbegebiet Neufeld“ wurde am  31.03.2010 zur Satzung beschlossen.

Die  Realisierung der Planung konnte jedoch  aufgrund der gerichtlichen Auseinandersetzung der Gemeinde bezüglich der geplanten Tank- und Rastanlage nicht umgesetzt  werden. Nachdem die Pläne für die Tank und Rastanlage nun konkretisiert wurden,  möchte die Gemeinde den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufeld“ ändern, so  dass das Gewerbegebiet realisiert werden kann. In der Gemeinde March stehen  schon seit geraumer Zeit keine geeigneten  Gewerbeflächen mehr zur Verfügung. Die  Nachfrage indes ist konstant hoch, v.a. ortsansässige kleinere Unternehmen suchen  Flächen, auf denen sie einen neuen Standort realisieren können. Im Rahmen einer  Gewerbeflächenstudie aus dem Jahr 2007  sowie deren Aktualisierung im Jahr 2019  wurde die mögliche Entwicklung in der  Gemeinde untersucht, die verschiedenen  Entwicklungsmöglichkeiten entsprechend  dargestellt und eine Empfehlung zugunsten des Gewerbestandortes im Süden des  Ortsteils Holzhausen formuliert. Daher soll  nun der Bebauungsplan geändert werden,  so dass eine Entwicklung möglich wird.  Nachdem in einem ersten Schritt darüber  beraten wurde, ob ein Anschluss des Gewerbegebietes nach Norden an die Vörstetter  Straße weiterhin bei der Planung berücksichtigt werden soll, soll nun der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans beraten  und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger  öffentlicher Belange beschlossen werden.  Im Rahmen der weiteren Bearbeitung wurden die grünordnerischen Belange konkretisiert, das damals erstellte Konzept für die  Grünordnung und Entwässerung innerhalb  des Plangebiets sowie die notwendigen  Ausgleichsmaßnahmen wurden zur Ofenlage überarbeitet und entsprechend in die  textlichen Festsetzungen und die Planzeichnung übernommen. Auch das Thema Lärm  wurde gutachterlich noch einmal überarbeitet, so dass die Lärmpegel und die festgesetzten Schallleistungspegel zur Offenlage  noch einmal angepasst wurden.  Das Plangebiet umfasst weitgehend den  Geltungsbereich des bestehenden und  rechtskräftigen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Neufeld“ unter Herausnahme der  Flächen für die geplante Tank- und Rastanlage, sowie der Erweiterung im Süden und  Westen durch die Aufnahme der geplanten  Grünflächen in das Plangebiet. Nach der  frühzeitigen Beteiligung wurde die Abgrenzung des Bebauungsplans nochmals  geringfügig angepasst, da auf Grund der  Erarbeitung und Optimierung der Erschließungsplanung der Straßenverlauf geringfügig angepasst wurde. Vor allem im Bereich  der westlichen Zufahrt in das Gewerbegebiet wurde die Straße verschwenkt, um  den bestehenden Graben besser queren  zu können und den Eingriff zu minimieren.  Das Plangebiet umfasst nun eine Fläche von  10,47 ha von denen 5,65 ha als Gewerbeflächen ausgewiesen werden sollen.  In der Sitzung wurden die Ergebnisse der  frühzeitigen Beteiligung und der Umweltuntersuchungen durch die Fachbüros  fsp-stadtplanung und Wermuth vorgestellt.  Der Gemeinderat hat mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: 

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde March  wägt die öffentlichen und privaten  Belange untereinander und gegeneinander ab und beschließt über die im  Rahmen der frühzeitigen Beteiligung  der Behörden und sonstigen Trägern  öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen  entsprechend der vorliegenden Beschlussvorschläge. 
  2. Der Gemeinderat der Gemeinde March  billigt den Entwurf des Bebauungsplans  und der örtlichen Bauvorschriften „Änderung mit Neufassung Gewerbegebiet  Neufeld“ mit der angepassten Abgrenzung des Geltungsbereichs vom  19.07.2021. 
  3. Der Gemeinderat der Gemeinde March  beschließt für den Bebauungsplan und  die örtlichen Bauvorschriften „Änderung  mit Neufassung Gewerbegebiet Neufeld“  die Durchführung der Offenlage sowie  die Beteiligung der Behörden und der  Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2)  und 4 (2) BauGB 

Außerdem wurde mehrheitlich beschlossen,  dass im weiteren Verfahren folgende, in der  Sitzung gestellten Anträge des Gemeinderates, berücksichtigt werden. 

  1. Verpflichtung zum Bau von Solaranlagen auf allen Dachflächen im Plangebiet 
  2. Begrenzung von beleuchteten Werbeanlagen auf die von Holzhausen abgewandten Gebäudeseiten 
  3. Prüfung der punktuellen Verbesserung  der Radwegesituation im Plangebiet 

Berichterstattung: Joachim Heinrich

Quelle: Gemeindeblatt March