„Lehen und Eigen“ – Herrschaftsrechte in Holzhausen
„Vögte“ – Schutzherren – des Klosters Sulzbutg waren fliihen 13. Jahrhundert die mächtigen Herren von Üsenbog. Sie entrissen dem Kloster nach und nach Besitzrechte. darunter wohl auch die über das Sulzburger Gut in Holzhausen. Jedenfalls hatten die Üsenberger in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhundelts Besitz im Dorf; überdies gehörten ihnen die Zehntrechte. 1279 übereigneten Hesse und Rudolf von Üsenberg ein kleines Gut in Holzhausen an den Ritter Johann Snewli, der hier vielleicht schon einen Hof und Herrschaftsrechte als üsenbergisches Lehen innehatte.
Lehen waren – vereinfacht gesagt – Verleihungen von Grundbesitz durch den Eigentümer. Dadurch war der „Lehensmann“ dem „Lehensherrn“ verpflichtet, ihm etwa als Bundesgenossen in einer Fehde beizustehen. Ein Lehen konnte in Eigengut des Lehensmannes umgewandelt werden.
Neben den Üsenbergern vergaben auch die Grafen von Freiburg Lehen in Holzhausen. Dies könnte bedeuten, daß schon deren Vorfahren, die mächtigen Herzöge von Zähringen, im 11. / 12. Jahrhundert hier Besitz gehabt hatten. Einen Hof in Holzhausen als Lehen von den Grafen von Freiburg hatte um 1290 Reinhard von Falkenstein, die eine bedeutende Ritterfamilie in der Gegend war und deren Stammburg im Höllental lag.
Durch Heirat verwandt waren die Falkensteiner auch mit den Chraier oder Cre(y)ger, einem Freiburger Rittergeschlecht. Heinrich Creger besaß ebenfalls einen Hof in Holzhausen als gräflich freiburgisches Lehen.
Durch Schenkungen wie etwa im Falle Clementas von Falkenstein die nach dem Tode ihres Gatten Johann von Snewli 1282 Teile ihrer e Besitzungen dem Kloster vermachte und selbst ins Kloster eintrat e (siehe S. I l), sowie mittels weiterer Erwerbungen wurde dieses Kloster ab Ende des 12. Jahrhunderts zum größten Grundeigentümer im Dorf.
Offenbar kamen weitere Besitz- und Herrschaftsrechte Johann Snewlis in Erbfolge an seinen gleichnamigen Neffen. Dieser erwarb im Jahre 1300 die Burg Landeck nördlich von Emmendingen und begründete einen Familienzweig der Snewli, der sich „von Landeck“ nannte. Die Herren von Landeck besaßen im 14. und 15. Jahrhundert die Holzhauser Dorfherrschaft, zunächst vermutlich als Lehen der Üsenberger, dann der Markgrafen von Hachberg. 1393 erhielt Hanmann der Ältere von Landeck die Herrschaft von den Markgrafen als Eigentum. Holzhausen war also in Zukunft kein Lehen mehr, sondern Eigengut.
Mit der Stadt Freiburg und den meisten Adels- und Klosterherrschaften des Breisgaues unterstellten sich die Landecker um diese Zeit den habsburgischen Herzögen von Österreich als Landesherrn. „Vorderösterreichisch“ – mit einer „Regierung“ im elsässischen Ensisheim, seit 1648 in Freiburg – blieben die Orte der March mit Holzhausen und anderen Orten im Breisgaubis 1806. Da Österreich die Reformation nicht durchführte, blieb man hier katholisch. Die engere Holzhauser Dorfherrschaft – sie bildete bis 1806 eine Einheit mit Reute – wechselte mehrfach: Nach den Landeckern kamen die Stürtzel von Buchheim – sie besaßen seit 1491 die gesamte March -, nach ihnen die Held, schließlich um 1604 die Harsch, die ihre Rechte erst um 1820 an den Großherzog von Baden abtraten.
Dr. Thomas Steffens
Artikel aus der „Zittig zum Höfefescht 31. Juli – 2. August 1999“ anlässlich der schriftlichen Ersterwähnung von Holzhausen vor 1150 Jahren.