Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 19.07.2021
In der Sitzung vom 14.10.2019 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die Bebauungsplanänderung des Baugebietes Neufeld vorzubereiten und am 20.07.2020 die öfentliche Auslegung beschlossen. Der ursprüngliche Bebauungsplan für das „Gewerbegebiet Neufeld“ wurde am 31.03.2010 zur Satzung beschlossen.
Die Realisierung der Planung konnte jedoch aufgrund der gerichtlichen Auseinandersetzung der Gemeinde bezüglich der geplanten Tank- und Rastanlage nicht umgesetzt werden. Nachdem die Pläne für die Tank und Rastanlage nun konkretisiert wurden, möchte die Gemeinde den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufeld“ ändern, so dass das Gewerbegebiet realisiert werden kann. In der Gemeinde March stehen schon seit geraumer Zeit keine geeigneten Gewerbeflächen mehr zur Verfügung. Die Nachfrage indes ist konstant hoch, v.a. ortsansässige kleinere Unternehmen suchen Flächen, auf denen sie einen neuen Standort realisieren können. Im Rahmen einer Gewerbeflächenstudie aus dem Jahr 2007 sowie deren Aktualisierung im Jahr 2019 wurde die mögliche Entwicklung in der Gemeinde untersucht, die verschiedenen Entwicklungsmöglichkeiten entsprechend dargestellt und eine Empfehlung zugunsten des Gewerbestandortes im Süden des Ortsteils Holzhausen formuliert. Daher soll nun der Bebauungsplan geändert werden, so dass eine Entwicklung möglich wird. Nachdem in einem ersten Schritt darüber beraten wurde, ob ein Anschluss des Gewerbegebietes nach Norden an die Vörstetter Straße weiterhin bei der Planung berücksichtigt werden soll, soll nun der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans beraten und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen werden. Im Rahmen der weiteren Bearbeitung wurden die grünordnerischen Belange konkretisiert, das damals erstellte Konzept für die Grünordnung und Entwässerung innerhalb des Plangebiets sowie die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen wurden zur Ofenlage überarbeitet und entsprechend in die textlichen Festsetzungen und die Planzeichnung übernommen. Auch das Thema Lärm wurde gutachterlich noch einmal überarbeitet, so dass die Lärmpegel und die festgesetzten Schallleistungspegel zur Offenlage noch einmal angepasst wurden. Das Plangebiet umfasst weitgehend den Geltungsbereich des bestehenden und rechtskräftigen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Neufeld“ unter Herausnahme der Flächen für die geplante Tank- und Rastanlage, sowie der Erweiterung im Süden und Westen durch die Aufnahme der geplanten Grünflächen in das Plangebiet. Nach der frühzeitigen Beteiligung wurde die Abgrenzung des Bebauungsplans nochmals geringfügig angepasst, da auf Grund der Erarbeitung und Optimierung der Erschließungsplanung der Straßenverlauf geringfügig angepasst wurde. Vor allem im Bereich der westlichen Zufahrt in das Gewerbegebiet wurde die Straße verschwenkt, um den bestehenden Graben besser queren zu können und den Eingriff zu minimieren. Das Plangebiet umfasst nun eine Fläche von 10,47 ha von denen 5,65 ha als Gewerbeflächen ausgewiesen werden sollen. In der Sitzung wurden die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung und der Umweltuntersuchungen durch die Fachbüros fsp-stadtplanung und Wermuth vorgestellt. Der Gemeinderat hat mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst:
- Der Gemeinderat der Gemeinde March wägt die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander ab und beschließt über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der vorliegenden Beschlussvorschläge.
- Der Gemeinderat der Gemeinde March billigt den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Änderung mit Neufassung Gewerbegebiet Neufeld“ mit der angepassten Abgrenzung des Geltungsbereichs vom 19.07.2021.
- Der Gemeinderat der Gemeinde March beschließt für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Änderung mit Neufassung Gewerbegebiet Neufeld“ die Durchführung der Offenlage sowie die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) und 4 (2) BauGB
Außerdem wurde mehrheitlich beschlossen, dass im weiteren Verfahren folgende, in der Sitzung gestellten Anträge des Gemeinderates, berücksichtigt werden.
- Verpflichtung zum Bau von Solaranlagen auf allen Dachflächen im Plangebiet
- Begrenzung von beleuchteten Werbeanlagen auf die von Holzhausen abgewandten Gebäudeseiten
- Prüfung der punktuellen Verbesserung der Radwegesituation im Plangebiet
Berichterstattung: Joachim Heinrich
Quelle: Gemeindeblatt March