Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Nächstmatten“ im OT Holzhausen; hier: Behandlung der Anregungen aus der erneuten, eingeschränkten Offenlage und Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Die Gemeinde March möchte am Ortsrand von Holzhausen Wohnraum für geflüchtete Menschen schaffen. Die Erweiterung des Bebauungsplans „Nächstmatten“ umfasst einen kleinen Teilbereich des Grundstücks Fl.St.Nr. 1827 und schließt an die bestehende Erschließung der vorhandenen Bebauung an. Der Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Bebauungsplans erfolgte am 19.01.2018, im Anschluss erfolgte die erste Offenlage. Auf Grund der eingegangenen Anregungen, insbesondere im Hinblick auf den Lärmschutz wurde eine zweite Offenlage notwendig. Hierbei gingen erneut mehrere Anregungen von Privaten ein. Leider betraf der Großteil dieser Anregungen nicht den Inhalt der zweiten Offenlage und wurde bereits im Rahmen der ersten Offenlage diskutiert und behandelt. Auch wurden teilweise Sachverhalte geltend gemacht, die Bestandteil eines Bebauungsplanverfahrens sind. Nach intensiver Diskussion und Abwägung der eingegangenen Anregungen hat der Ortschaftsrat Holzhausen der Änderung zugestimmt und der Gemeinderat die 8. Änderung als Satzung beschlossen. Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Veröffentlichungen zum laufenden Änderungsverfahren verwiesen.

Schaffung von weiterem Wohnraum für geflüchtete Menschen in March-Holzhausen, Erweiterung Baugebiet Nächstmatten Vorstellung Genehmigungsplanung und Freigabe zur Vorbereitung der Ausschreibung sowie Vorbereitung und Einreichung der erforderlichen Bauantragsunterlagen

Die Gemeinde March ist gesetzlich verpflichtet, die ihr zugewiesenen geflüchteten Menschen unterzubringen. Da die Gemeinde selbst über zu wenig Wohnraum verfügt um die für 2018 angekündigten Personen unterzubringen und die Anmietung von privatem Wohnraum sich als schwierig herausstellt, soll u.a. im Ortsteil Holzhausen Wohnraum für ca. 50 Personen geschaffen werden. Das Büro Roloff Baukultur aus Freiburg wurde mit der Planung von Wohnhäusern im An
schluss an das Baugebiet Nächstmatten beauftragt. Während die vorgestellte Planung einhellig die Zustimmung des Gremiums fand sorgte die Empfehlung des Bauausschusses vom 25.06.2018 für eine kontroverse Diskussion. Dieser hatte vorgeschlagen, keinen Generalunternehmer zu beauftragen sondern die einzelnen Gewerke konventionell zu vergeben. Die Abwicklung über einen Generalunternehmer hätte den Vorteil, dass nur ein Auftragnehmer das Bauvorhaben abwickelt und damit auch für den Bauablauf und die Einhaltung des Bauzeitenplanes verantwortlich wäre. Die Vergabe von Einzelgewerken würde nach Ansicht einiger Gemeinderäte der Gemeinde einen größeren Handlungsspielraum eröffnen, darüber hinaus könnten verstärkt örtliche Bauunternehmer von der Vergabe profitieren. Mehrheitlich entschied sich der Gemeinderat für eine konventionelle Ausschreibung der Einzelgewerke.
Ein weiterer Diskussionspunkt war die Bauausführung. Der Bauausschuss hatte eine Ausführung in Holzbauweise empfohlen. Diese Variante würde nach einer aktuellen Schätzung des Planers Mehrkosten in Höhe von rund 180.000,00 € verursachen. Über die Unterschiede der Kostenentwicklung Massivbauweise im Vergleich zur Holzbauweise gingen die Meinungen auseinander. Einige Gemeinderäte argumentierten, dass sich das Vorhaben in Holzbauweise schneller verwirklichen lasse und ökologisch nachhaltiger sei, wodurch die Gemeinde Kosten für die Fremdunterbringung sowie in der laufenden Unterhaltung einsparen würde. Auch ging man davon aus, dass die Auftragslage in diesem Sektor entspannter wäre als im Massivbausektor, daher könnten hier günstigere Ausschreibungspreise realisiert werden. Der Vorschlag eine Marktanalyse über die Auslastung der jeweiligen Firmen durchzuführen wurde nicht angenommen. Letztendlich entschied sich der Gemeinderat mehrheitlich für die Ausführung in Holzbauweise.
Der Entwurf der Genehmigungsplanung, unter Berücksichtigung der gemachten Vorgaben, wurde vom Gemeinderat einstimmig gebilligt und das Büro Roloff Baukultur mit der Vorbereitung der Ausschreibung beauftragt. Auf Grundlage der Genehmigungsplanung soll der Bauantrag bei der Unteren Baurechtsbehörde eingereicht werden

Auszug aus der Gemeinderatssitzung, vom 16.07.2018

Auszug aus Gemeindeblatt, vom Freitag, 20. Juli 2018, Nummer 29

Berichterstatter: Joachim Heinrich