Zweite Offenlage der Planung für die neue Bahnstrecke zwischen Riegel und March
Neue Unterlagen und weitere Änderungen erfordern zweite Offenlage • Alte Stellungnahmen und Einwendungen bleiben gültig
Ab Mittwoch, 5. Mai 2021 liegen die Planunterlagen für die Neubaustrecke der Deutschen Bahn zwischen Riegel und March aus. Ausgelegt wird in Riegel, Malterdingen, Teningen, Reute, March und Vörstetten. Gleichzeitig stellt die Bahn unter www.karlsruhe-basel.de einen Link zu den digitalen Unterlagen bereit.
Zweite Offenlage nach Erörterungstermin
Es handelt sich dabei um die zweite Off enlage der Planunterlagen. Die Erste erfolgte im Jahr 2017. Seitdem hat die Deutsche Bahn die Planung fortgeschrieben und vertieft. Ende 2019 führte das Regierungspräsidium Freiburg einen Erörterungstermin durch. Nach dem Termin arbeitete die Bahn weitere Änderungen in ihre Pläne ein. Außerdem wurde der inzwischen vorgeschriebene wasserrechtliche Fachbeitrag ergänzt.
In diesem geht es um die Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Bewirtschaftungszielen der Wasserrahmenrichtlinie. Aufgrund der Änderungen entschied die verfahrensführende Behörde, das Regierungspräsidium Freiburg (RP), gemeinsam mit der Bahn die komplette Planung noch einmal offenzulegen.
Änderungserläuterungs-bericht informiert über Anpassungen
Alle Änderungen sind in den Planunterlagen in blauer Farbe gekennzeichnet. Eine Hilfestellung bietet der Änderungserläuterungsbericht zu Beginn der Unterlage. Er weist auf die wichtigsten Änderungen hin. Ergänzend veröff entlicht die Bahn auf www.karlsruhe-basel.de eine Präsentation sowie eine aktuelle Broschüre über den Abschnitt Riegel-March.
Alte Einwendungen behalten Gültigkeit
Die Unterlagen liegen einen Monat lang zur Einsicht aus. Alle von der Planung Betroffenen können zu den Änderungen bis einschließlich Mittwoch, 7. Juli 2021 Stellung beziehen. Neue Stellungnahmen bzw. Einwendungen sollten sich auf die gekennzeichneten Änderungen beziehen. Die Stellungnahmen und Einwendungen aus der ersten Off enlage 2017 behalten ihre Gültigkeit. Das RP informiert über das Verfahren unter www.rp-freiburg.de/planfeststellungsverfahren.
Neubaustrecke für den Güterverkehr
Im Abschnitt 8.1 entstehen zwischen Riegel und March zwei neue Gleise für den Güterverkehr. Sie verlaufen rund 11,4 Kilometer parallel zur Bundesautobahn 5. Der Abschnitt 8.1 ist Teil der neuen Güterumfahrung Freiburg. Sobald diese in Betrieb geht, wird es für die Anwohner:innen an der Rheintalbahn deutlich leiser. Damit den Gemeinden entlang der Autobahn keine Nachteile entstehen, plant die Bahn zahlreiche Schallschutzmaßnahmen. Im Abschnitt 8.1 sind auf einer Länge von 13,5 Kilometern Schallschutzwände vorgesehen. Hinzu kommen rund 2,5 Kilometer Galeriebauwerke. Das sind hocheffektive Schallschutzwände mit einem Dach in Richtung der Schienen.
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter
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Das Großprojekt Karlsruhe-Basel wird kofi nanziert von der Fazilität „Connecting Europe“ der Europäischen Union.
Quelle: Gemeindeblatt March