Gewerbegebiet Neufeld – Änderung des Bebauungsplans
In der Sitzung am 19.07.2021 hatte der Gemeinderat über die nächsten Schritte bei der Änderung des Bebauungsplans GE Neufeld beraten.
Nach der sogenannten Frühzeitigen Beteilung im Juli 2020 waren die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und von privaten Einwendern ausgewertet worden. Die Stellungnahmen von Behörden, z.B. Naturschutz- oder Wasserbehörde, waren in der Zwischenzeit in die Planungen aufgenommen und bearbeitet worden, was einige Zeit in Anspruch genommen hatte. Ebenso waren die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen ermittelt und die Erschließungsplanung angepasst worden.
Das gesamte Plangebiet umfasst mittlerweile etwas mehr als 10 Hektar Fläche, wovon ca. 5,5 Hektar bebaubare Gewerbefläche darstellen. Neben der öffentlichen Straße mit Fuß- und Radwegen entfällt ein großer Teil der Planfläche auf ökologische Maßnahmen, die z.T. die Aufwertung der Grabensysteme oder die Umrandung des Gebiets mit einem Gehölzband betreffen. Die Stellungnahmen, die aktuellen Planungen sowie die Bauvorschriften waren vom Planungsbüro fsp.stadtplanung, Freiburg, vorgesellt worden. Zu den Ausgleichsmaßnahmen waren Vertreter des Büros Wermuth, Freiburg, ebenfalls in der Sitzung anwesend. Neben zahlreichen Fragen aus dem Gemeinderat, von Ortschaftsratsmitgliedern aus Holzhausen, die ebenfalls am Ratstisch an der Sitzung teilnehmen, sowie von den Zuhörer*innen, gab es einige Änderungsanträge zu den Bauvorschriften. Letztlich fanden die Anträge,
- eine Solaranlage auf allen Dächern verpflichtend vorzuschreiben (zuvor waren nur Teile des Dachs vorgesehen),
- Werbeschilder nicht in Richtung Holzhausen zu beleuchten (selbstleuchtende Reklame war schon ausgeschlossen, angeleuchtete Reklame nur zu Straße hin) sowie
- Radwegeerschließung auch in das Gebiet hinein (ein Radweg führt bisher an das Gebiet heran und herum) eine Mehrheit im Gremum und wurden in die weitere Planung mit aufgenommen.
Ein Teil der Diskussion betraf bereits die Entwicklungskosten. Auf Grund gestiegener Anforderungen, z.B. zum Abführen des Oberflächenwassers, aber auch wegen höherer Baupreise werden alleine die Erschließungskosten derzeit auf ca. 7 Mio. EUR geschätzt. Hinzu kommen die Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen und die Planungskosten (Städteplanung, Fachgutachten).
Weiterer Ablauf
Mit den vorgenannten Änderungen hat der Gemeinderat mehrheitlich die sogenannte Offenlage beschlossen. In den kommenden Wochen haben damit nochmals die Träger öffentlicher Belange sowie Private die Gelegenheit Stellung zu nehmen. Nach der Offenlagefrist und der Auswertung der Stellungnahmen kann der Gemeinderat die endgültige Abwägung vornehmen und die Bebauungsplanänderung beschließen. Im Herbst wird der Gemeinderat in einer Klausursitzung Rahmenbedingungen zum Verkauf der Gewerbeflächen beraten. Hierzu gehört die Festlegung des Verkaufspreises, aber auch die Bestimmung von Vergabekriterien, die für alle interessierten Betriebe gleichermaßen gelten sollen.
Derzeit werden die eingehenden Anfragen und Interessensbekundungen im Rathaus aufgenommen und gelistet. Dabei haben zahlreiche Marcher Betriebe Interesse an der Ansiedelung geäußert. Da der Gemeinderat den Marcher Betrieben Entwicklungsmöglichkeiten bieten möchte, was explizit Grundlage der Bebauungsplanänderung ist, sollen diese Bedarfe im Rahmen der Kriterienfestlegung besonders berücksichtigt werden.
Die Erschließung des Gewerbegebiets Neufeld könnte nach bisherigem Planungsverlauf ab 2022 erfolgen und etwa bis Jahresende dauern. Die Aufsiedelung würde unmittelbar danach beginnen.
Quelle: Gemeindeblatt March