Zutritt zum Rathaus nur mit 3G-Nachweis und nach Terminvereinbarung


In den Alarmstufen nach der Corona-Verordnung ist ab dem 01.01.2022 ein Besuch des Rathauses und des Bürgerbüros Holzhausen nur noch mit 3-G-Nachweis möglich. Besucher müssen demnach geimpft, genesen oder getestet sein. Ein Antigentest hat ab Testung eine Gültigkeit von 24 Stunden, ein PCR-Test 48 Stunden. Selbsttests sind nicht zulässig. Kinder und Jugendliche sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von der 3G-Regel ausgenommen. Der Nachweis muss beim Einlass vorgelegt werden.


Zudem gilt für Besucher eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder eines Atemschutzes, welcher die Anforderungen der Standards FFP2 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt. Ausgenommen hiervon sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, oder das Tragen aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder zumutbar ist.
Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zur Vereinbarung eines Termins in Verbindung.
Wir bitten um Beachtung!